Justitia Jenensis

Berichte eines jenenser Strafverteidigers

10.7.06

Unkollegialität grenzenlos

Was ist nur in manche Strafverteidiger gefahren, dass es nunmehr bereits üblich ist, sich die Mandanten während einer laufenden Pflichtverteidigung innerhalb der JVA abzujagen.

Ich verteidige einen Mandanten wegen Diebstahl u.a. im Rahmen einer Pflichtverteidigung. Der Mandant sitzt in U-Haft in der JVA Gera und es war in letzter Zeit leider nicht zu verhindern, dass 2 Besuchstermine in der JVA kurzfristig verlegt werden mussten.

Kurz darauf schreibt ein Geraer Verteidiger an des zuständige Gericht, dass er beantrage, mich als Pflichtverteidiger zu entlassen und ihn als PV zu bestellen. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und mir sei gestört.

Daraufhin habe ich die Sache mit dem Mandanten besprochen und dieser gab an, dass er an der Pflichtverteidigung durch meine Person festhalte.

Dennoch kann es der Kollege nicht lassen, auf seinem Antrag zu beharren und wird sich wohl eine Abweisung des Antrages durch das Gericht einfangen.

Hätte man den Kollegen nicht zuvor kurz telefonisch kontaktieren können? Ist die Lage schon so angespannt, dass jede Pflichtverteidigung ohne Rücksicht an sich gerissen werden muss?

Ich habe in solchen Fällen dem Wunsch des Mandanten stets den Vorrang gegeben und gern auf die eine oder andere Pflichtverteidigung verzichtet.

Offenbar ist dieses Gebahren aber nicht mehr zeitgemäß und auch ich werde in Zukunft wohl etwas härter durchgreifen müssen.

4.7.06

Ende Vergewaltigungsprozess

Nun endlich hat der schon beschriebene Vergewaltigungsprozess ein Ende. Das AG Gera verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Ob ihn das bei einer bereits verhängten lebenslangen Strafe beeindruckt?
Das Gericht jedenfalls kam nach der Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass die Anklagevorwürfe wohl zuträfen und meinem Mandanten wurden weitere Peinlichkeiten erspart. Schlimm genug war die Sache für diesen ohnehin.
Ich bin gespannt, wie das Berufungsverfahren endet. Hoffentlich wird man dort nicht auch in Erwägung ziehen, die Penisgröße des Angeklagten zu vermessen usw. .