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Berichte eines jenenser Strafverteidigers
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Am 16.06.2006 ist der hier bereits beschrieben Wirtschaftsstrafprozess beim LG Mühlhausen nach einem rechtlichen Gespräch beendet worden. Interessant dabei dürfte sein, dass die eigentliche Anklageschrift nicht vollständig verlesen wurde, sondern vielmehr eine Selbstlesung analog § 249 II StPO angeordnet wurde. In vorliegendem Verfahren war dies durchaus sinnvoll, da allein die Verlesung der Anklage, den Prozess erheblich verzögert hätte. Nach meinem Kenntnisstand, hat es eine derartige Selbstlesung einer Anklage bis dato nicht gegeben. Leider wird es zu einer obergerichtlichen Prüfung dieser Vorgehensweise in diesem Verfahren nicht kommen, da Rechtsmittelverzicht erklärt wurde. Nach meinem Dafürhalten, dürfte die analoge Anwendung des § 249 II StPO hier aber zulässig sein, da Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung stets in der Lage sind, durch Selbstlesung Kenntnis vom Inhalt einer Anklageschrift zu erlangen.
Kurzer Prozess
Das bisher aufwändigste Thüringer Ermittlungsverfahren gegen Wirtschaftskriminelle ist gestern nach einem Rechtsgespräch zwischen den Beteiligten überraschend beendet worden.
MÜHLHAUSEN. Auf Grund ihrer Geständnisse kamen die beiden angeklagten Betrüger mit recht milden Strafen davon. Nach einem Jahr Untersuchungshaft durften die Bosse des unter dem Namen " Marbella-Connection" bekannt gewordenen Netzwerkes für Firmenbestattungen das Gericht zunächst als freie Männer verlassen. Erst in wenigen Wochen müssen der gesundheitlich angeschlagene Berufsschullehrer (65) und ein mitangeklagter Elektroniker (46) ihre fünf- bzw. eine dreieinhalbjährige Haft antreten.
Das Urteil selbst stellte gestern Nachmittag keine Überraschung dar: Dem Gericht war es in einem Rechtsgespräch gelungen, das Duo zu einem Geständnis zu bringen. Im Gegenzug wurden rund 1200 der insgesamt 2000 Anklagepunkte fallen gelassen. Damit wurden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Der Prozess ging nach nur vier Verhandlungstagen zu Ende. Zudem musste die wegen ihrer Tabellenform einem Zuhörer kaum zumutbare Anklageschrift nicht weiter verlesen werden.
Allerdings hatte sich das Gericht zuvor bereits deutlich positioniert: Wenn eine Anklageschrift wie diese so schwer verständlich ist, ist ein Verlesen nicht zumutbar. Denn dann erfüllt sie keinen Zweck. Die Schöffen haben das 296-Seiten-Pamphlet zum Lesen bekommen. Alle anderen wussten, was Staatsanwalt Frank Erdt in der vierjährigen Ermittlungsarbeit festgestellt hat: Die beiden Angeklagten ließen sich den Aufkauf von Firmen, deren Umbenennung und Sitzverlegung bezahlen und dadurch Gläubiger ins Leere laufen. Die Masche haben sie mindestens 500 Mal durchgezogen - auch bei zehn Thüringer Firmen. "Die Vielzahl der Straftaten hat sich strafverschärfend ausgewirkt", brachte es der Vorsitzende Richter Axel Schur im Urteil auf den Punkt.
Übrig blieben laut Schur immer noch 338 Fälle der Falschbeurkundung und 440 Verletzungen der Buchführungspflicht. Auf die komplette Verhandlung von 500 angeklagten Insolvenzverschleppungen wurde auch deshalb verzichtet, weil der jeweilige Zeitpunkt der Insolvenz hätte ermittelt werden müssen. Drei, vier Jahre hätte das laut Schur gedauert.
Zitat Ende
Heute kam es beim Amtsgericht Jena zu einer Forsetzungsverhandlung, wobei der Mandant wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage angeklagt ist. Ein guter Freund hatte in einem anderen Verfahren (einfache Körperverletzung) uneidlich falsch ausgesagt, dass die zunächst vor der Polizei behauptete Verletzungshandlung gar nicht erfolgt ist. Der "Täter wurde daraufhin freigesprochen. Kurz danach hat es sich der Freund aber anders überlegt und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es doch zu einer Körperverletzung gekommen sei und er die Falschaussage getätigt habe, da er Angst vor dem Täter gehabt habe.
Heute kam es zur Hauptverhandlung vor dem AG Gera und ich fungierte als Nebenklägeranwalt.
Der Besuch in der JVA war wirklich aufschlussreich. PKH wird sicher bewilligt. Das mit dem angedachten Adhäsionsverfahren (Schmerzensgeld und Schadenersatz) werde ich mir allerdings noch überlegen müssen. Der Angeklagte/Schädiger sitzt bereits in lebenslanger Haft. Ob da was pfändbar ist??? Man weiß es nicht.....
Jetzt gehts erstmal in meine "Lieblings-JVA". Heute bin ich als Opferanwalt unterwegs. Mal sehen, ob die PKH bewilligt wird und die Fahrt nicht vollkommen umsonst ist. Formulare habe ich dabei. Schon morgen ist der Prozess und ich weiß noch nicht einmal worum es eigentlich geht.
In einem wirklich umfangreichen Witschaftsstrafverfahren beim Landgericht Mühlhausen verteidige ich einen der Angeklagten. Nun hat die Staatsanwaltschaft im Vorfeld wohl äußerst unzureichend ermittelt, was letztlich in einer Anklageschrift mündete, deren Anklagesatz allein etwa 295 Seiten umfasst. Nach dem 4. Verhandlungstag steht fest, dass der Staatsanwalt ca. 30 Seiten pro Verhandlung verlesen kann. Dies würde zunächst zu einer Verlesungsdauer von etwa 10 Verhandlungstagen führen. Da es jedoch immer wieder zu Unterbrechungen wegen diversen Anträgen der Verteidigung kommt :-), kann sich dieser Zeitraum durchaus verlängern. Nun wird auf Antrag der Verteidigung seitens des Gerichts geprüft, ob die Anklageschrift auch durch sogenannte Selbstlesung prozessual wirksam in den Prozess eingeführt werden kann, um in absehbarer Zeit zumindest mit den Zeugenvernehmungen beginnen zu können.