Justitia Jenensis

Berichte eines jenenser Strafverteidigers

15.6.06

Guter Rat eines Freundes als Anstiftung?

Heute kam es beim Amtsgericht Jena zu einer Forsetzungsverhandlung, wobei der Mandant wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage angeklagt ist. Ein guter Freund hatte in einem anderen Verfahren (einfache Körperverletzung) uneidlich falsch ausgesagt, dass die zunächst vor der Polizei behauptete Verletzungshandlung gar nicht erfolgt ist. Der "Täter wurde daraufhin freigesprochen. Kurz danach hat es sich der Freund aber anders überlegt und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es doch zu einer Körperverletzung gekommen sei und er die Falschaussage getätigt habe, da er Angst vor dem Täter gehabt habe.

Die StA legte sofort Berufung gegen das freisprechende Urteil ein und im Ergebnis wurde das Verfahren gegen den Täter nach § 153 a StPO gegen Zahlung von 500 € eingestellt.

Gegen den Freund wurde das Verfahren wegen falscher uneidlicher Aussage gleichfalls nach § 153 a StPO gegen Zahlung von 500 € eingestellt.

Mein Mandant jedoch hat den Fehler begangen, seinem Freund noch vor dessen erster Verhandlung den Rat zu erteilen, die Sache doch lieber auf sich beruhen zu lassen, um mit dem Täter keinen Ärger zu bekommen. Es war ein freundschaftlicher Rat!!!

Nunmehr kam es zur Anklage wegen Anstiftung des Freundes zu dieser falschen Aussage.

Das Gericht erachtete es im heutigen Fortsetzungstermin für erwiesen, dass die objektiven Tatbestandsmerkmale einer Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage vorliegen und es kam zu einer kurzen Besprechung außerhalb der Hauptverhandlung.

Letztlich wurde eine Einstellung nach § 153 a StPO angeboten gegen Zahlung von 2500 €. Nach ausufernder Diskussion konnte dieser Betrag jedoch auf 1000 € gedrückt werden.

In Anbetracht des Kostenrisikos eines anschließenden Berufungsverfahrens, stimmte der Mandant der Einstellung zu.

Das Ergebnis ist für einen Verteidiger jedoch höchst unbefriedigend.

Der Eigentliche Täter zahlt 500,- €.

Der Zeuge, welcher falsch aussagte, zahlt 500,- € und der "Anstifter" des Zeugen, zahlt letztlich 1000,- €.

Offensichtlich ist es wohl doch so, dass manche Staatsbediensteten jeglichen Bezug zur Realität verloren haben und die einschlägigen Kommentare zum Allerheiligsten erheben.

Wo leben wir denn?????

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Tja Herr Kollege,

so kanns gehen, wenn die deutsche Justiz mal wieder ohne Überlegung zuschlägt.

Mittwoch, Juni 28, 2006  

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