Justitia Jenensis

Berichte eines jenenser Strafverteidigers

10.7.06

Unkollegialität grenzenlos

Was ist nur in manche Strafverteidiger gefahren, dass es nunmehr bereits üblich ist, sich die Mandanten während einer laufenden Pflichtverteidigung innerhalb der JVA abzujagen.

Ich verteidige einen Mandanten wegen Diebstahl u.a. im Rahmen einer Pflichtverteidigung. Der Mandant sitzt in U-Haft in der JVA Gera und es war in letzter Zeit leider nicht zu verhindern, dass 2 Besuchstermine in der JVA kurzfristig verlegt werden mussten.

Kurz darauf schreibt ein Geraer Verteidiger an des zuständige Gericht, dass er beantrage, mich als Pflichtverteidiger zu entlassen und ihn als PV zu bestellen. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und mir sei gestört.

Daraufhin habe ich die Sache mit dem Mandanten besprochen und dieser gab an, dass er an der Pflichtverteidigung durch meine Person festhalte.

Dennoch kann es der Kollege nicht lassen, auf seinem Antrag zu beharren und wird sich wohl eine Abweisung des Antrages durch das Gericht einfangen.

Hätte man den Kollegen nicht zuvor kurz telefonisch kontaktieren können? Ist die Lage schon so angespannt, dass jede Pflichtverteidigung ohne Rücksicht an sich gerissen werden muss?

Ich habe in solchen Fällen dem Wunsch des Mandanten stets den Vorrang gegeben und gern auf die eine oder andere Pflichtverteidigung verzichtet.

Offenbar ist dieses Gebahren aber nicht mehr zeitgemäß und auch ich werde in Zukunft wohl etwas härter durchgreifen müssen.

5 Comments:

Anonymous Anonym said...

Das es vielen Anwälten schlecht gehen muß, sieht man doch an den vielen Abmahnungen im Internet, ginge es ihnen gut, dann hätten sie das wohl nicht nötig. Oder ist das auch einfach nur naiv? Denn warum mühselig vor Gericht Geld verdienen, wo die abzumahnenden Kandidaten doch auf der Straße liegen äh im Netz zappeln?

Montag, Juli 10, 2006  
Blogger Justizia Jenensis said...

Gegen diese Abmahnspinner habe ich schon lange eine Aversion.

Habe auch bereits Bekanntschaft damit machen dürfen....furchtbar.

Kann man als seriöser Anwalt den Lebensunterhalt nicht anderweitig verdienen, sollte die Kanzlei geschlossen werden. So einfach ist das.

Montag, Juli 10, 2006  
Anonymous Anonym said...

So einfach ist das.

Das sollte sich jeder dieser Helden mal auf der Zunge zergehen lassen, fürchte aber, die werden nur lachen.

Habe bisher auch erst einmal einen netten Brief im Kasten gehabt, allerdings war die Abmahnung derart stümperhaft - zum Glück - daß wir sie buchstäblich in der Luft zerfetzen konnten, andere jedoch haben gezahlt.

Dienstag, Juli 11, 2006  
Anonymous Anonym said...

Dies unkollegiale Verhalten ist leider wiederholt zu beobachten. Z.T. wird sogar so vorgegangen, dass sich der "Neue" zunächst als Wahlverteidiger meldet, so dass das Gericht den bisherigen Pflichtverteidiger entlassen muss. Einige Zeit später stellt dann der "Neue" einen Pflichtverteidigerantrag. Selbst wenn man als Richter den Braten schon von vornherein riecht, ist es verdammt schwierig, sich dagegen zu wehren, zumal man auch als Richter Befangenheitsanträge nicht so gerne hat. Die Richterschaft jedenfall wäre dankbar, wenn sich die Anwälte z.B. im Rahmen ihrer Kammer dieser Probleme selbst annehmen würden. Allerdings glänzt die Thüringer Anwaltskammer nicht gerade stets durch besondere Aktivität.

Mittwoch, August 16, 2006  
Anonymous Anonym said...

Hätte das nach Ihrer Jenenser Lgik nicht ein "Gerenser" Kollege sein müssen?

Dienstag, August 28, 2007  

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