Justitia Jenensis

Berichte eines jenenser Strafverteidigers

14.6.06

14.06.2006 Hauptverhandlung AG Gera

Heute kam es zur Hauptverhandlung vor dem AG Gera und ich fungierte als Nebenklägeranwalt.

Angeklagt ist die Vergewaltigung meines Mandanten durch einen Mitgefangenen im Rahmen der Untersuchungshaft in einer anderen Sache.

Im Gang des Verfahrens stellt sich heraus, dass der genaue Akt (Penetration im Analbereich) von keinem Zeugen beobachtet wurde (wär hätte das gedacht?) und nun fraglich ist, ob überhaupt eingedrungen wurde, zumal mein Mandant keine körperlichen Verletzungen davon trug.

Die Verteidigung des Angeklagten will in diesem Verfahrensstadium die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragen für die Beweisfrage, ob der erregierte Penis des Angeklagten beim Eindringen in den After des Geschädigten Verletzungen hervorrufen würden.

Das Gericht war dann tatsächlich der Ansicht, dass dies auch innerhalb des Gerichtssaales geprüft bzw. demonstriert werden könne.

Erst nach heftigem Widerspruch der Staatsanwältin, wurde ein derartiger Gedanke wieder verworfen. Sie beruhigte den Geschädigten diesbezüglich, der schon mit dem Schlimmsten rechnete.

Im Ergebnis soll der After meines Mandanten bei einer möglichen Untersuchung, also durch ärztliches Zutun, soweit gedehnt werden, bis es zu Verletzungen kommt, der dann vorliegende Durchmesser wird dann ermittelt und mit dem Penisdurchmesser des Täters verglichen.

Außer acht gelassen wurde hier zunächst, dass eine derartige Behandlung der Zustimmung des Geschädigten bedarf. Das Gericht fragte diesen dann aber dennoch vorab und der Geschädigte verweigerte die Zustimmung selbstverständlich.

Der Beweisantrag wurde seitens der Verteidigung daraufhin nicht eingereicht.

Es wird dennoch einen Fortsetzungstermin geben, in welchem die behandelnde Psychologin des Geschädigten gehört wird.

Derartige Fälle sind leider nicht allzu selten, was heute im Hauptverhandlungstermin allerding diskutiert wurde, ließ mir einen kalten Schauer über den Rücken fahren.

Man stelle sich die Situation nur bildlich vor, bei welcher im Gerichtssaal, ein Angeklagter mit entblößtem Geschlecht versucht, eine Errektion zu bekommen und der Geschädigte gleichzeitig am Anus untersucht und gedehnt wird, bis er schreit.

Würde man so auch im Falle einer vergewaltigten Frau vorgehen wollen?

Leider wurde hierbei auch die psychische Verfassung des Geschädigten vollkommen außer acht gelassen.

Zum Glück konnte ich als Nebenklägervertreter ein wenig auf diesen einwirken und die Situation so entschärfen.

Ich werde weiter berichten......